Jugendsozialarbeit an Grundschulen ...

...ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule in der sozialpädagogisches Handeln an der Schule ermöglicht wird.

 

Sie unterstützt durch ihr vielfältiges Angebot, die Kinder in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung und arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des §13 SGB VIII. Jugendsozialarbeit an der Grundschule hat einen präventiven Charakter.



In unserer Beratung sind wir grundsätzlich neutral, übernehmen jedoch eine Parteilichkeit für die Kinder, wenn diese ihre Anliegen und Probleme nicht alleine formulieren können. Damit eine vertrauensvolle Basis sowohl zu den Kindern, als auch den Eltern möglich sein kann, werden die Inhalte unserer Gespräche grundsätzlich nicht weitergegeben - wir unterliegen der Schweigepflicht.